Jul 22

Abmahnrisiko 40-EUR-Klausel

Durch die EU-Verbraucherrechterichtlinie wurde die sogenannte 40-EUR-Klausel abgeschafft. Seit 13.06.2014 darf die Widerrufsbelehrung im eCommerce daher eine derartige Vereinbarung nicht mehr enthalten. Dennoch liest man immer noch zahlreich in Onlineshops, bei Ebay, Marketplace und co, dass Klauseln wie  z.B.

„Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. „

verwendet werden. Einige Händler merken jetzt, dass die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung  eine kostenintensive Abmahnung zur Folge haben kann, die durch Verwendung einer aktuellen Widerrufsbelehrung hätte vermieden werden können. Zumal es nach der „neuen“ Rechtslage möglich ist, die Kosten der Rücksendung generell dem Verbraucher aufzuerlegen, ist die 40-EUR-Klausel auch überflüssig. Die neue Regelung ist keine zwingende Verpflichtung. Online-Händler können freiwil­lig die Kosten des Rück­trans­ports über­nehmen. Eine alte Widerrufsbelehrung unter Verwendung der 40-EUR-Klausel ist jedoch ein vermeidbares und mitunter teures Vergnügen, sodass Onlinehändler gehalten sind, auf allen Plattformen auf denen sie verkaufen, die Widerrufsbelehrung und ggf. die AGB entsprechend anzupassen. Seit dem 13.06.2014 müssen noch weitere Neuheiten berücksichtigt werden, die im Zweifel bei Nichtbeachtung eine Abmahnung von Wettbewerbern oder z.B. den Wettbewerbszentralen zur Folge haben kann. Wer jetzt noch mit alten Widerrufsbelehrungen hantiert oder kein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellt, der sollte umgehend Änderungen vornehmen bzw. rechtlichen Rat einholen. Denn eine Beratung im Vorfeld einer Abmahnung ist regelmäßig kostengünstiger, als wenn man erst einmal in den Fokus spezialisierter Kanzleien geraten ist, die für ihre Mandanten derartige Verstöße abmahnen. Wenn Sie im Zusammenhang mit ihrem Onlineshop oder einer Verkaufsplattform beraten werden wollen, können Sie sich auch an Rechtsanwalt Ehlenz wenden.