Juli 25

Datenschutzkonferenz (DSK) stoppt Genehmigungen für Datenübermittlungen in die USA nach Safe Harbor

Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben am 24.07.2013 beschlossen und mitgeteilt, dass sie vorerst keine neuen Genehmigungen für die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA mehr erteilen werden.

In der Pressemitteilung wird mitgeteilt:

„Die Europäische Kommission hat in mehreren Entscheidungen Grundsätze des „sicheren Hafens“ (Safe Harbor) zum Datentransfer in die USA (2000) und Standardvertragsklauseln zum Datentransfer auch in andere Drittstaaten (2004 und 2010) festgelegt. Die Beachtung dieser Vorgaben soll gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die in die USA oder andere Drittstaaten übermittelt werden, dort einem angemessenen Datenschutzniveau unterliegen. Allerdings hat die Kommission stets betont, dass die nationalen Aufsichtsbehörden die Datenübermittlung dorthin aussetzen können, wenn eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ besteht, dass die Safe-Harbor-Grundsätze oder Standardvertragsklauseln verletzt sind. Dieser Fall ist jetzt eingetreten. Die Grundsätze in den Kommissionsentscheidungen sind mit hoher Wahrscheinlichkeit verletzt, weil die NSA und andere ausländische Geheimdienste nach den gegenwärtigen Erkenntnissen umfassend und anlasslos ohne Einhaltung der Grundsätze der Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Zweckbindung auf personenbezogene Daten zugreifen, die von Unternehmen in Deutschland an Stellen in den USA übermittelt werden.“

Juli 24

OLG Düsseldorf: Vodafone darf nicht unsachlich mit Schufa drohen

Das OLG Düsseldorf hat – so die Mitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg – der Vodafone GmbH verboten gegenüber den Kunden, die die Höhe ihrer Telefonrechnung beanstandet und deswegen die Zahlung verweigert haben mit einem Schufa-Eintrag zu drohen. Die Vodafone GmbH hatte, laut Mitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg, ihren Kunden, die die Höhe ihrer Telefonrechnung beanstandeten und die Zahlung verweigerten, mitgeteilt, dass sie verpflichtet sei, den Zahlungsrückstand an die Schufa zu übermitteln. Wer auf die Möglichkeit eines Eintrags bei der Schufa hinweist, muss deutlich machen, dass dieser Eintrag durch bloßes Bestreiten der Forderung abgewendet werden kann.

Meldung der Verbraucherzentrale

OLG Düsseldorf Urteil vom 09.07.2013, Az.: I-20 U 102/12

Juli 24

Internetseite der Stiftung Datenschutz online

Die Stiftung Datenschutz nimmt – trotz der anhaltenden Kritik an ihrer mangelhaften wirtschaftlichen Ausstattung – langsam Formen an. Die Internetseite bietet bisher erste Informationen über die Stiftung, jedoch auch erste Praxistipps, wie Nutzer ihre eigenen Daten schützen können. Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen bei der Stiftung zukünftig noch stärker herausstellen, dass Datenschutz mehr ist, als die Gewährleistung von IT-Sicherheit. Erfahrungsgemäß ist der Mensch der größte Risikofaktor in Bezug auf unbefugte Datenumgänge.

Link auf Webseite der Stiftung Datenschutz

Juli 16

Zertifikatslehrgang zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten (IHK) im September

In der Woche vom 9.9.2013 bis zum 13.9.2013 führe ich zusammen mit der M2Soft GmbH zum dritten Mal in diesem Jahr den Zertifikatslehrgang zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten (IHK) in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund durch.

Dieser Lehrgang vermittelt und vertieft die erforderlichen Fachkenntnisse im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Dabei wird besonderer Wert darauf gelegt, dass sowohl die technisch-organsiatorischen als auch die juristischen Anforderungen umfassend behandelt werden. Nach Abschluss des Zertifikatslehrgangs verfügen Sie über fundiertes und praxisnahes Know-how, um den Datenschutz in Ihrem Unternehmen professionell umzusetzen zu können und/oder zu optimieren.

Detaillierte Informationen sowie die Online-Anmeldung zu diesem Lehrgang finden Sie auf der Webseite der IHK Dortmund.
Die Zahl der Teilnehmer ist auf 15 Personen beschränkt, um ein ideales Lernumfeld zu gewährleisten.