Juli 22

Abmahnrisiko 40-EUR-Klausel

Durch die EU-Verbraucherrechterichtlinie wurde die sogenannte 40-EUR-Klausel abgeschafft. Seit 13.06.2014 darf die Widerrufsbelehrung im eCommerce daher eine derartige Vereinbarung nicht mehr enthalten. Dennoch liest man immer noch zahlreich in Onlineshops, bei Ebay, Marketplace und co, dass Klauseln wie  z.B.

„Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. „

verwendet werden. Einige Händler merken jetzt, dass die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung  eine kostenintensive Abmahnung zur Folge haben kann, die durch Verwendung einer aktuellen Widerrufsbelehrung hätte vermieden werden können. Zumal es nach der „neuen“ Rechtslage möglich ist, die Kosten der Rücksendung generell dem Verbraucher aufzuerlegen, ist die 40-EUR-Klausel auch überflüssig.

Juli 15

LG Bonn: Spam-Ordner muss täglich kontrolliert werden

Das Landgericht Bonn entschied in einem aktuellen Fall, dass ein Rechtsanwalt dazu verpflichtet ist, die E-Mails in seinem Spam-Filter täglich zu kontrollieren, ob ggf. eine fehlerhafte Zuordnung von regulärer Geschäftspost als unerwünschte Werbung erfolgt ist. Wer dies nicht tue, der verletze die „im Verkehr erforderliche Sorgfalt“, weil dazu gehöre, den Spam-Filter täglich zu kontrollieren und kann im Ernstfall schadensersatzpflichtig werden.