Feb 12

BMJ: Verbandsklagebefugnis für Verbraucherorganisationen in Fällen von Datenschutzverstößen geplant

Der Bundesministers für Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas kündigte im Zusammenhang mit dem Safer Internet Day 2014 an, dass eine Verbandsklagebefugnis für Verbraucherschutzorganisationen in Fällen von Datenschutzverstößen in Form eines Referentenentwurfes bis Ende April 2014 vorliegen soll.

„Fangen wir mit dem Staat an: Was kann von politischer Seite zum Schutz der Privatsphäre und zur Stärkung von Datenschutz und Datensicherheit getan werden?
Auf nationaler Ebene werden wir das Gesetz über Unterlassungsklagen ändern. Künftig bekommen Verbraucherorganisationen das Recht, bei Verstößen gegen den Datenschutz, Klage zu erheben. Wenn ein Anbieter die Daten seiner Kunden missbraucht, wenn er sie unzulässig nutzt oder gar weiterverkauft, dann ist das für den einzelnen Verbraucher zwar ärgerlich, aber nur wenige nehmen bisher die Mühe und die Kosten auf sich, dagegen zu klagen. In solchen Situationen brauchen die Internetnutzer einen starken Anwalt ihrer Interessen und das sind die Verbraucherorganisationen. Sie sollen künftig das Recht haben, Klage zu erheben. Bis Ende April wird mein Ministerium dazu einen Referentenentwurf vorlegen. Diejenigen, die den Datenschutz und die Privatsphäre ihrer Kunden verletzen, können dann nicht länger darauf hoffen, einfach davonzukommen. Mit dem neuen Verbandsklagerecht stellen wir sicher, dass die Regeln des Datenschutzes nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch eingehalten werden.“
Quelle: Rede Safer Internet Day

Die Bedeutung des Datenschutzes setzt sich langsam auch in der Politik durch. Daher sollten Unternehmen ihre eigenen Datenschutzverpflichtungen überprüfen und insbesondere im Bereich der leicht überprüfbaren Verstöße vorsorgen. Beispiel: Nahezu jede Webseite benötigt eine Datenschutzerklärung und der Einsatz von Tracking-Tools wie Google-Analytics ist nur unter strengen Bedingungen datenschutzrechtlich unbedenklich. Die strengen Anforderungen an die elektronische Einwilligung (z.B. bei der Newsletter-Registrierung) sind keine unlösbaren Probleme, Sorgfalt kann hier aber unangenehmen Abmahnungen vorbeugen.