Juli 15

LG Bonn: Spam-Ordner muss täglich kontrolliert werden

Das Landgericht Bonn entschied in einem aktuellen Fall, dass ein Rechtsanwalt dazu verpflichtet ist, die E-Mails in seinem Spam-Filter täglich zu kontrollieren, ob ggf. eine fehlerhafte Zuordnung von regulärer Geschäftspost als unerwünschte Werbung erfolgt ist. Wer dies nicht tue, der verletze die „im Verkehr erforderliche Sorgfalt“, weil dazu gehöre, den Spam-Filter täglich zu kontrollieren und kann im Ernstfall schadensersatzpflichtig werden.  

April 11

BGH: Schwarzarbeit muss nicht bezahlt werden!

GeldscheinDer VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Unternehmer, der bewusst gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) verstoßen hat, für seine Werkleistung keinerlei Bezahlung verlangen kann. Denn wissen beide an einem Werkvertrag beteiligte Personen, dass sie bewusst gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG verstoßen, indem sie vereinbaren, dass für die über den schriftlich vereinbarten Werklohn hinaus vereinbarte Barzahlung keine Rechnung gestellt und keine Umsatzsteuer gezahlt werden solle, ist der gesamte Werkvertrag wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig. Aus nichtigen Verträgen kann kein Werklohnanspruch geltend gemacht werden