Juli 15

LG Bonn: Spam-Ordner muss täglich kontrolliert werden

Das Landgericht Bonn entschied in einem aktuellen Fall, dass ein Rechtsanwalt dazu verpflichtet ist, die E-Mails in seinem Spam-Filter täglich zu kontrollieren, ob ggf. eine fehlerhafte Zuordnung von regulärer Geschäftspost als unerwünschte Werbung erfolgt ist. Wer dies nicht tue, der verletze die „im Verkehr erforderliche Sorgfalt“, weil dazu gehöre, den Spam-Filter täglich zu kontrollieren und kann im Ernstfall schadensersatzpflichtig werden.