Januar 30

Vermeiden Sie Bußgelder durch die Datenschutzaufsichtsbehörden

Die Verletzung datenschutzrechtlicher Vorgaben kann  zu einem Vertrauensverlust bei Kunden und Geschäftspartnern führen. Zusätzlich kann es zu einem Bußgeldverfahren durch die für den Datenschutz zuständige Aufsichtsbehörde kommen. Aufsichtsbehörde im Sinne des § 38 Bundesdatenschutzgesetz ist für Unternehmen mit Sitz in NRW der Landesbeauftragte für Daten-schutz und Informationsfreiheit (vgl. § 22 Abs. 5 DSG-NRW). Das muss jedoch nicht sein! Die meisten Bußgelder können vermieden werden, wenn im Vorfeld Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.